In beiden Fällen wurde bei der Kindsmutter ein Schmerzsyndrom diagnostiziert (act. 20/10). Eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit "aus medizinischen Gründen" ist zudem zumindest für den Zeitraum vom 30. September bis 12. Oktober 2021 belegt, wobei dieses Arztzeugnis von einer Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie stammt (act. 80/16). Eher gegen eine dauerhafte krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit spricht, dass die Kindsmutter nach dem Verlust der Stelle bei der Klinik I._