7.7 Die Behauptung, wonach die Kindsmutter nach wie vor unter erheblichen gesundheitlichen Problemen chronischer Art leidet, wird überdies von verschiedenen Beweismitteln gestützt: In der Zeugenbefragung erklärte die Kindsmutter gegenüber der Vorinstanz glaubhaft, sie leide an einer chronischen Erkrankung, die sie aus Geldmangel aber nicht therapiere. Sie stehe auf der "schwarzen Liste" der Krankenkasse, weshalb sie jedes Mal, wenn sie zum Arzt gehe, die Rechnung selbst bezahlen müsse. Deshalb verzichte sie auf eine Behandlung und schlucke einfach so viele Schmerzmittel wie möglich.