Dazu werden in der Lehre verschiedene Varianten diskutiert (vgl. Spycher/Schweighauser, Kommentar zum Urteil des Bundesgerichts 5A_382/2021, in: FamPra.ch 3/2022, S. 758- 762). Das Bundesgericht hat sich zu dieser Thematik noch nicht eingehend geäussert. Im bereits erwähnten Urteil 5A_378/2021 vom 7. September 2022 E. 8.4 orientierte es sich jedoch – wenn auch ohne Auseinandersetzung mit den verschiedenen in der Lehre diskutierten Aufteilungsvarianten – ausschliesslich an der Frage der Kausalität zwischen Kinderbetreuung und Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.