7.2.3 Um eine Überentschädigung auszuschliessen, darf für denselben Elternteil insgesamt höchstens derjenige Betrag als Betreuungsunterhalt zugesprochen werden, der seinem Manko entspricht. Hat ein Elternteil mehrere minderjährige Kinder aus verschiedenen Beziehungen zu betreuen, stellt sich somit stets die Frage, wie ein allfälliger Betreuungsunterhalt zwischen den verschiedenen Unterhaltsschuldnern aufzuteilen ist. Dazu werden in der Lehre verschiedene Varianten diskutiert (vgl. Spycher/Schweighauser, Kommentar zum Urteil des Bundesgerichts 5A_382/2021, in: FamPra.ch 3/2022, S. 758- 762).