Urteil des Bundesgerichts 5A_378/2021 vom 7. September 2022 E. 8.3.1). Grundsätzlich wird nach der Rechtsprechung von einem Elternteil, der sich der Betreuung des Kindes widmet, erwartet, dass er wieder zu 50 % arbeitet, sobald das jüngste Kind in die obligatorische Schule eintritt, zu 80 % sobald das Kind in die Oberstufe übertritt und zu 100 %, sobald es das 16. Altersjahr vollendet hat (BGE 144 III 481 E. 4.7.6; Urteil des Bundesgerichts 5A_836/2021 vom 29. August 2022 E. 4.1).