Bei einem Einkommen von CHF 3'288.00 pro Monat habe die Kindsmutter ein monatliches Manko von CHF 522.00. In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen, dass die Kindsmutter chronische Leiden habe und deshalb nur eingeschränkt arbeitsfähig sei. Aufgrund der prekären finanziellen Situation gehe die Kindsmutter nur im äussersten Notfall zum Arzt, weshalb sie kein aktuelles Arztzeugnis einreichen könne. Zudem basierten die Abrechnungen der Arbeitslosenkasse auf einer früheren Arbeitstätigkeit von 100 %. Der Kindsmutter könne nur eine Arbeitstätigkeit im Umfang von 50 % zugemutet werden.