Somit würde sich das familienrechtliche Existenzminimum der Beklagten, wie erwähnt, auf CHF 1'000.00 belaufen. Mit einem Unterhaltsbeitrag von CHF 1'400.00 und den Kinderzulagen von CHF 210.00 resultiere ein Überschuss von monatlich CHF 610.00, mit welchem Ferien, Hobbies usw. sowie auch die modulare Tagesschule (welche die Beklagte zurzeit offenbar nicht besuche) bezahlt werden könnten.