Da die Kindsmutter mit zwei Kindern im selben Haushalt lebe, belaufe sich der Wohnkostenanteil der Beklagten auf CHF 300.00. Hinzu kämen die Krankenkassenkosten abzüglich individueller Prämienverbilligung von rund CHF 50.00. Inwiefern sich der Selbstbehalt und Franchisen auf monatlich CHF 100.00 belaufen sollten, sei nicht ersichtlich, wenn gemäss eingereichtem Beleg ein "bereits bezahlter Selbstbehalt" von bloss CHF 16.95 aufgeführt werde. Der Steueranteil der Beklagten belaufe sich sodann maximal auf CHF 50.00. Kosten für die Hausratsversicherung seien im Barbedarf der Kinder nicht zu berücksichtigen.