3.6 Der Vollständigkeit halber sei darauf hinzuweisen, dass sich das familienrechtliche Existenzminimum der Beklagten auf rund CHF 1'000.00 belaufen würde. Der Grundbetrag betrage nämlich CHF 600.00. Die Wohnkosten der Kindsmutter beliefen sich auf CHF 1'850.00 (inkl. Nebenkosten akonto) zuzüglich CHF 34.00 Nachzahlung pro Monat (CHF 405.00 im Jahr). Davon entfalle praxisgemäss ein Drittel auf die Kinder, mithin rund CHF 600.00. Da die Kindsmutter mit zwei Kindern im selben Haushalt lebe, belaufe sich der Wohnkostenanteil der Beklagten auf CHF