3.5.1 Zunächst sei das Einkommen des Klägers zu aktualisieren. Dieses belaufe sich nach Steuern neu auf EUR 4'070.00 im Monat (zwei Renten von zusammen EUR 3'600.00, Kapitalertrag von EUR 300.00 und Einkommen aus Anwaltstätigkeit von rund EUR 170.00). Unter Androhung von Freiheits- oder Geldstrafe für den Fall der Falschaussage habe der Kläger an der Parteibefragung zudem bestätigt, über keine weiteren Einkommen zu verfügen. Umgerechnet per 26. April 2021 entspreche der Betrag von EUR 4'070.00 rund CHF 4'500.00.