2. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 5'000.00 Entscheidgebühr Die Gerichtskosten werden dem Kläger im Umfang von CHF 4'000.00 und der Kindsmutter im Umfang von CHF 1'000.00 auferlegt und mit dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss von CHF 5'000.00 verrechnet. Die Kindsmutter hat dem Kläger den Kostenvorschuss im Umfang von CHF 1'000.00 zu ersetzen.