Plädoyernotizen ein, verzichtete aber angesichts der Umstände darauf, diese mündlich zu verlesen oder weitere Anmerkungen zu machen. Er passte zudem sein Rechtsbegehren dahingehend an, dass der von ihm zu bezahlende Unterhalt an die Beklagte ab dem 1. Mai 2020 auf CHF 1'400.00 pro Monat (nicht indexiert) zu reduzieren sei. Die ursprünglich beantragte Reduktion des Unterhaltsbeitrags ab dem 1. Januar 2023 machte er nicht mehr geltend (act. 53 und 54). 3.7 Am 20. April 2021 ging beim Kantonsgericht eine weitere Stellungnahme der Kindsmutter ein (act. 56).