3.6 Am 18. März 2021 wurden der Kläger als Partei und die Kindsmutter als Zeugin vom Einzelrichter am Kantonsgericht befragt. Im Anschluss an die Partei- bzw. Zeugenbefragung waren eine Instruktions- sowie die Hauptverhandlung anberaumt. Nachdem sich die Parteien im Rahmen der Instruktionsverhandlung nicht einigen konnten, verliess die Kindsmutter den Gerichtssaal entgegen der anderslautenden Aufforderung des Einzelrichters vorzeitig. Die Hauptverhandlung fand daher in Abwesenheit der Kindsmutter statt. Der Kläger reichte Seite 4/21