Auch der daraufhin neu angesetzte Verhandlungstermin vom 29. Januar 2021 musste kurzfristig abgesagt werden, weil der Rechtsvertreter der Beklagten mit Schreiben vom 26. Januar 2021 mitteilte, dass ihm die Kindsmutter das Mandat entzogen habe. Die Beklagte blieb fortan bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens ohne anwaltliche Vertretung.