3.3 Am 20. Oktober 2020 und am 10. November 2020 reichte der Kläger weitere Urkunden gemäss Aufforderung des Einzelrichters ein und äusserte sich zudem (unaufgefordert) zu den Ausführungen der Beklagten in der Klageantwort (act. 24 und 27). Auch die Beklagte reichte am 21. Oktober 2020 Urkunden gemäss richterlicher Aufforderung ein (act. 20).