3.2 In der Klageantwort vom 15. September 2020 schloss die Beklagte auf kostenfällige Abweisung der Klage (act. 11). Ausserdem verlangte sie vom Kläger die Leistung eines Prozesskostenvorschusses in der Höhe von CHF 3'231.00 (inkl. 7,7 % MWST). In der Folge verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten an deren Anwaltskosten vergleichsweise einen Vorschuss von CHF 3'231.00 (MWST inbegriffen) zu bezahlen (Verfahren ES 2020 481).