_ habe den Kläger mitgemeint, als sie davon gesprochen habe, dass sie sich im Vorfeld ihrer Einvernahme mit "Kollegen" über "Erfahrungen der Vergangenheit, was dieses Geburtstagsfest betrifft", ausgetauscht habe. Die Angestellte eines Fünf-Sterne-Hotels wird den Eigentümer dieses Hotels für gewöhnlich nicht als "Kollegen" bezeichnen – selbst dann nicht, wenn es sich um die Geschäftsführerin dieses Hotels handelt. Der Eigentümer eines Hotels ist denn auch faktisch kein "Kollege", zumal er nicht in Seite 53/59