___ dem Hotel X.________ am 29. Juni 2016 verschiedene Schmuckstücke im Gesamtbetrag von EUR 40'656.00 in Rechnung gestellt habe, der Kläger von der Beklagten mit der vorliegenden Klage diesbezüglich jedoch nur den Betrag von EUR 40'500.00 verlange. Die Differenz zum Betrag von EUR 40'656.00 resultiere daraus, dass die Gesamtrechnung der Geburtstagsfeier bezüglich Schmuck von ________ nur um EUR 40'500.00 erhöht worden sei. So habe denn auch U.________ ausgeführt, dass sie betreffend ________ einen Nachlass habe verhandeln müssen und es sich ursprünglich um einen höheren Betrag gehandelt habe.