2.6 Auch eine arglistige Täuschung sei zu bejahen. Die Gesamtrechnung der Geburtstagsfeier beinhalte mehr als 100 Rechnungspositionen. Darin seien zahlreiche Lügen enthalten, bei welchen besonders darauf geachtet worden sei, dass sie nicht auffallen würden und aufeinander abgestimmt seien. Hätte der Kläger die einzelnen Rechnungen einsehen wollen, hätte er diese bei der Geschäftsführerin seines Hotels anfordern und Position für Position durchgehen müssen, was nur mit besonderer Mühe möglich gewesen wäre.