Es sei daher – entgegen der Darstellung der Beklagten – verständlich, dass der Kläger darauf verzichtet habe, ein allfälliges Fehlverhalten arbeitsrechtlich zu sanktionieren. Angesichts der Grösse des Geburtstagsfestes des Klägers und der damit verbundenen zeitintensiven Planung sei es entgegen der Auffassung der Beklagten sodann nicht erstaunlich, dass sich die Erstellung der Excel-Tabelle über mehrere Wochen hingezogen habe.