Die Beklagte habe sie angewiesen, diese Rechnungspositionen zu erhöhen. Bei den Beträgen, die in der Spalte "Betrag inkl. Steuer" der an den Kläger gesandten Gesamtrechnung enthalten seien, handle es sich um die erhöhten Beträge. Wenn der Kläger gesagt hätte, er wolle die einzelnen Rechnungen sehen, hätte sie (die Zeugin) dem Kläger diese natürlich zeigen müssen. Effektiv seien ihm die Rechnungen aber nicht vorgelegt worden.