2.3 U.________ habe als Zeugin ausgesagt, die Tabelle in act. 1/58 habe sie erstellt. Sie habe der Beklagten diese Tabelle am 30. Juni 2016 zukommen lassen, da die Beklagte noch einen Blick darauf habe werfen wollen, um zu sehen, ob es Sinn ergebe und schlüssig sei. Unter "real amount" seien diejenigen Beträge aufgeführt worden, die von den Anbietern tatsächlich in Rechnung gestellt worden seien. Daneben habe sie eine weitere Spalte "suggestion" eingefügt. Hier habe sie (U.________) die von der Beklagten mitgeteilten erhöhten Beträge aufgeführt. Dann gebe es eine Differenz zwischen der tatsächlichen Summe und der "suggestion".