2.1 Der Kläger habe vom tt. bis tt.mm.2016 in G.________ seinen 75. Geburtstag gefeiert. Die Parteien sowie die Mehrheit der Geburtstagsgäste seien im Hotel X.________ untergebracht gewesen, welches indirekt dem Kläger gehöre. Dieser werfe der Beklagten vor, ihn während des Aufenthalts im Hotel X.________ mit dem Kauf von Schmuck, Bezug von Bargeld und sonstigen Dienstleistungen durch verdeckte Erhöhung von Rechnungspositionen im Sinne von Art. 146 StGB betrogen zu haben. Dies werde von der Beklagten insgesamt bestritten.