V. Schadenersatz für Kosten in der Höhe von EUR 89'927.14 anlässlich des Festes zum 75. Geburtstag des Klägers 1. Die Beklagte richtet sich mit ihrer Anschlussberufung gegen die Gutheissung der Klage im Betrag von EUR 89'927.14 als Ersatz für die vom Kläger bezahlten Kosten für den Bezug von Waren, Dienstleistungen und Bargeld durch die Beklagte und ihre Angehörigen anlässlich des Festes zum 75. Geburtstag des Klägers im Hotel X.________, G.________. 2. Die Vorinstanz hiess die Klage in diesem Punkt mit folgender Begründung gut (act. 77 E. 4):