3.5 Nach Auffassung der Vorinstanz sei das Verhalten des Klägers nicht konsistent gewesen, weil ihm die Abrechnungen der American Express-Karte im Zeitpunkt der Sperrung Anfang April 2016 mindestens für die Monate Januar und Februar vorgelegen hätten. Tatsache sei aber, dass die Beklagte die American Express-Karte nur zwischen dem 23. Dezember 2015 und 11. Januar 2016 benutzt habe. Der Kläger habe daher keinen Grund zur Annahme gehabt, dass die Beklagte die andere ihr zur Verfügung stehende Kreditkarte weiterhin gebraucht habe. Die Abrechnungen der VISA-Kreditkarte habe der Kläger nie gesehen.