27 [recte: act. 1] Rz 45 habe er festgehalten, dass er dem RSA zugestimmt habe, um ein von finanziellen Fragen befreites Leben mit der Beklagten führen zu können, wie sie es ihm in Aussicht gestellt habe. Insbesondere habe der Kläger gehofft, die Beklagte würde ihn nach dem Abschluss des RSA nicht mehr mit Rechnungen oder sonstigen Ausgaben behelligen. Selbiges gehe auch aus den E-Mails in act. 27/32-33 hervor. Kurz nach diesen letzten E- Mails zwischen den Parteien sei das RSA aufgesetzt und unterzeichnet worden. Dort finde sich in Ziff. 19 folgende Bestimmung: "Dr. A.______