Nicht belegt sei zwar, dass der Kläger auch von der Weiterbenutzung der Visa- Partnerkreditkarte unmittelbar Kenntnis gehabt habe. Es sei allerdings auch kein Grund ersichtlich, weshalb er bei dieser Karte ein anderes Verhalten der Beklagten hätte erwarten dürfen als bei der American Express-Partnerkarte. Auch aus der Kontrolle und Bezahlung der Abrechnungen der Partnerkreditkarten ergäben sich mithin keine Beweise dafür, dass die Beklagte diese nach Abschluss des RSA nicht mehr habe verwenden dürfen. Seite 45/59