__ würden beweisen, dass die Abrechnungen der American Express-Karte (inkl. Partnerkarte) jeweils dem Kläger und die Abrechnungen der VISA-Karte (inkl. Partnerkarte) jeweils der Beklagten zur Kontrolle und Zahlungsfreigabe vorgelegt worden seien. Ebenfalls sei erstellt, dass T.________ weder vor noch nach dem Abschluss des RSA von der Beklagten angewiesen worden sei, die Abrechnungen der VISA-Karte nicht dem Kläger vorzulegen; vielmehr habe T.________ den Ablauf der Kontrolle selber so organisiert.