Weiter sei er aufgrund des Inhalts des RSA zu Recht davon ausgegangen, dass ihn die Beklagte mit Unterzeichnung des RSA nicht mehr mit Rechnungen oder sonstigen Ausgaben bedrängen würde und die Diskussionen um finanzielle Angelegenheiten damit aufhören würden. Schliesslich habe die Beklagte dem Kläger versprochen, dass sie mit Unterzeichnung des RSA keine Sorgen betreffend seine Söhne und Manager in seinem Unternehmen mehr haben werde, dass diese ihr das Geld wegnehmen würden. Für diesen Vertragswillen habe der Kläger die Befragung der Zeugen AA.________, AB.________, O.________ und AC.