Zudem belege der Kläger nicht, dass der Verkauf der J.________-Grundstücke von der I.________ LLC an die Q.________ AG für ihn eine wesentliche Vertragsgrundlage gewesen sei, ohne die er dem RSA und insbesondere der Zahlung von EUR 60 Mio. an die Beklagte nicht zugestimmt hätte (act. 77 E. 2.6). Seite 35/59