Es gehe nicht an, einfach festzuhalten, der Kläger habe nicht dargetan, dass er das RSA nicht unterzeichnet hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Beklagte nicht die Absicht gehabt habe, das RSA in allen Teilen zu erfüllen. Damit gehe die Vorinstanz mit anderen Worten von der absurden Vorstellung aus, die Parteien eines Vertrages dürften nicht davon ausgehen, dass ein Vertrag auch effektiv erfüllt werde.