4.1.1 Der Kläger habe in den Rz 49 ff. und Rz 52 ff. der Klage (act. 1) substanziiert dargelegt und bewiesen, dass die Beklagte offensichtlich nie die Absicht gehabt habe, die sogenannten J.________-Grundstücke in Erfüllung des RSA zu übertragen respektive die Genehmigungserklärung für den bereits erfolgten vollmachtlosen Verkauf zu unterzeichnen, damit die Grundstücke auf die Q.________ AG hätten übertragen werden können. Zum Beweis habe der Kläger seine Befragung als Partei, die Befragungen von M.________, O.________ und W.________ als Zeugen sowie diverse Urkunden beantragt.