Sutter-Somm/Seiler, in: Sutter-Somm/Seiler [Hrsg.], Handkommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 2021, Art. 311 ZPO N 7). Die Berufung ist insofern unzureichend begründet, sodass darauf nicht eingetreten werden kann. Selbst wenn im Übrigen darauf eingetreten werden könnte, müsste die Berufung diesbezüglich abgewiesen werden, und zwar aus folgenden Gründen: