Das von ihm formulierte Ziel einer (harmonischen) Beziehung ohne finanzielle Schwierigkeiten hätte sich jedenfalls nicht erreichen lassen, wenn die Beklagte zwar im Zeitpunkt der Unterzeichnung des RSA noch mit ihm "zusammen gewesen" wäre, sich aber bereits tags darauf von ihm getrennt hätte. Zudem vermischt der Kläger wiederum vergangene bzw. gegenwärtige mit zukünftigen (ungewissen) Ereignissen, die auch nach seiner Meinung nicht relevant gewesen sein sollen und im RSA denn auch keinen Niederschlag gefunden haben.