Würde seine Auffassung zutreffen, wäre die Beklagte – entgegen den Beteuerungen des Klägers – faktisch gezwungen gewesen, auch künftig in irgendeiner Form mit ihm zusammenzuleben, um die Zahlung von EUR 60 Mio. (gemäss Ziff. 1 RSA "a taxfree gift") behalten zu können, wobei der Kläger wohl bewusst offenlässt, wie lange die Beziehung bzw. eine "harmonische Partnerschaft" der Parteien denn hätte dauern sollen, damit sie die Zahlung von EUR 60 Mio. aus seiner Sicht gerechtfertigt hätte.