3.4.4 Im vorliegenden Fall nahm die Vorinstanz für die Beurteilung der Forderung von CHF 60 Mio. aus dem RSA die von den Parteien eingereichten Urkunden als Beweismittel entgegen (vgl. act. 40). Im angefochtenen Entscheid stützte sie sich dann vor allem auf eine Vielzahl von E- Mails der Beklagten, aus denen sie über mehrere Seiten zum grossen Teil wörtlich zitierte (vgl. act. 77 E. 2.4.1).