An anderer Stelle führt er dann aus, dass er nie von einer "ewigen Beziehung" ausgegangen sei, aber angenommen habe, dass die Parteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des RSA noch ein "Paar" gewesen seien, wobei er dem Kantonsgericht unter anderem vorwirft, die von ihm zum "Beziehungs-" bzw. "Bindungswillen" der Beklagten offerierten Beweise nicht abgenommen zu haben. Sodann habe die Unterzeichnung des RSA aus seiner Sicht bezweckt, die von der Beklagten wegen der "Finanzen" heraufbeschworenen Streitigkeiten zu beenden, um sich wieder einer "harmonischen Partnerschaft" widmen zu können (was zumindest als widersprüchlich erscheint;