3.4.1 Aufgrund der Ausführungen des Klägers bleibt allerdings von vorneherein unklar, worüber die Beklagte ihn getäuscht haben soll. So bringt er vor, dass sich die Beklagte schon lange vor der Unterzeichnung des RSA "innerlich" von ihm getrennt bzw. keine Absicht mehr gehabt habe, mit ihm zusammenzuleben.