Dass die Beziehung mit dem Kläger bereits im Jahr 2015 geendet habe, habe die Beklagte schliesslich auch in einem Affidavit in einem amerikanischen Verfahren bestätigt. Dieser bereits vor der Unterzeichnung des RSA nicht mehr bestehende Beziehungswille habe sich auch im lange geplanten Auszug aus dem Haus des Klägers in Zug manifestiert, als die Beklagte schon vor dem angeblichen Mordversuch [am 21. Juli 2016] ihre Koffer gepackt und bereits im Mai [2016] diverse Arzneimittel bestellt habe, weil sie gewusst habe, dass sie nicht mehr zurückkehren werde. Der angebliche Mord- Seite 25/59