3.2.1 Wie er im Nachhinein habe erfahren müssen und in Rz 57 ff. der Klage (act. 1) substanziiert dargelegt habe, habe sich die Beklagte bei Unterzeichnung des RSA innerlich bereits von ihm getrennt gehabt respektive keine Absicht mehr gehabt, mit ihm zusammenzuleben. Sie habe dies gegenüber diversen Zeugen bestätigt. Dass die Beziehung mit dem Kläger bereits im Jahr 2015 geendet habe, habe die Beklagte schliesslich auch in einem Affidavit in einem amerikanischen Verfahren bestätigt.