3.2 Die übrigen Ausführungen des Klägers zur angeblichen Täuschung (act. 79 Rz 138-169) beruhen auf der Behauptung, dass sich die Beklagte schon lange vor der Unterzeichnung des RSA "innerlich" von ihm getrennt und ihm vorgespiegelt habe, dass die Parteien noch ein "Paar" gewesen seien. Diesbezüglich wirft er der Vorinstanz vor, den Sachverhalt falsch bzw. unvollständig festgestellt zu haben, was er in der Berufung zusammengefasst wie folgt begründet: