"In 2015, my relationship with Dr. A.________ came to an end". Zudem sei aus dem dieser Aussage folgenden Satz der Beklagten ersichtlich, dass die Beklagte hier von der geschäftlichen Beziehung spreche und das RSA nach wie vor als Entschädigung ihrer Leistungen für den Kläger betrachte. Es sei weiter nicht bewiesen, dass die Beklagte bereits vor Unterzeichnung des RSA geplant habe, den J.________-Kaufvertrag nicht zu genehmigen. Zudem belege der Kläger nicht, dass der Verkauf der J.________-Grundstücke von der I.________ LLC an die Q.