1.5 Unter diesen Umständen habe der Kläger nicht bedenkenlos auf die vor allem im Sommer 2015 gemachten Aussagen der Beklagten vertrauen dürfen, wonach sie noch lange mit ihm zusammenleben wolle und die Einmalzahlung aus Furcht vor Personen im Umfeld des Klägers benötige, welche dafür sorgen würden, dass ihr in Zukunft kein Geld mehr Verfügung stehen werde.