1.3 Die Verhandlungen zum RSA hätten mindestens vier Monate gedauert, wobei die Parteien den konkreten Wortlaut der letztendlich unterzeichneten Vereinbarung während rund eines Monats ausgehandelt hätten. In dieser Zeit seien Entwürfe und Korrekturen besprochen worden. Der Kläger sei geschäftserfahren und habe sich bezüglich der Vereinbarung zudem von Rechtsanwalt O.________ beraten lassen. Beide Parteien hätten somit genügend Zeit gehabt, Inhalt und Wortlaut des RSA zu überdenken sowie Änderungen und Ergänzungen anzubringen.