Dem RSA sei auch keine Präambel mit den massgebenden Umständen, unter welchen die Vereinbarung abgeschlossen worden sei, oder mit den Voraussetzungen, von welchen die Parteien übereinstimmend ausgegangen seien (beispielsweise eine weiterhin bestehende Beziehung), vorangestellt. Im Unterschied dazu sei im PSA aus dem Jahr 1994 einleitend festgehalten worden, dass die Parteien zusammenleben und beabsichtigen würden, weiterhin zusammenzuleben.