Wie schon erwähnt, ist nicht ersichtlich, wie eine sachgerechte Anfechtung möglich sein soll, wenn eine Beweisofferte kommentarlos übergangen wurde. Insbesondere bleibt für die Parteien in einem solchen Fall unklar, ob das Gericht die Beweisofferte überhaupt zur Kenntnis genommen oder schlicht übersehen hat.