Es handelt sich dabei aber – soweit ersichtlich – um den einzigen Entscheid in dieser Art, der noch dazu beinahe 20 Jahre alt ist und auch nicht in die Sammlung der publizierten Leitentscheide aufgenommen wurde. Hinzu kommt, dass auch in diesem Entscheid festgehalten wurde, dass es bei der Pflicht einer Behörde, ihren Entscheid zu begründen, darum gehe, dass der Betroffene sich über dessen Tragweite ein Bild machen und ihn in voller Kenntnis der Sache gegebenenfalls anfechten könne. Wie schon erwähnt, ist nicht ersichtlich, wie eine sachgerechte Anfechtung möglich sein soll, wenn eine Beweisofferte kommentarlos übergangen wurde.