Der Wortlaut von Art. 154 ZPO lässt viel Raum für Interpretationen und seine Entstehungsgeschichte ist komplex (vgl. Wuillemin, Beweisführungslast und Beweisverfügung nach der Schweizerischen ZPO, 2018, N 80 ff.; ders., Probleme der Beweisverfügung nach Art. 154 ZPO [Probleme], ZZZ 2022, S. 12 ff., 17 ff.). Viele grundlegende Fragen zur Beweisverfügung sind deshalb umstritten und die praktische Handhabung unterscheidet sich zwischen den verschiedenen Kantonen und Gerichten erheblich (vgl. Wuillemin, Probleme, a.a.O., S. 15 f.).