1. Der Kläger ist Schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Zug, die Beklagte ist Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und hat ihren Wohnsitz in ________ im US-amerikanischen Bundesstaat N.________. Mithin liegt ein internationaler Sachverhalt im Sinne von Art. 1 Abs. 1 IPRG vor, sodass die internationale Zuständigkeit der Zuger Gerichte sowie das anwendbare Recht zu prüfen sind.