3.4 Der Kläger reichte am 11. Mai 2023 eine Noveneingabe ein (act. 105), zu der die Beklagte mit Eingabe vom 1. Juni 2023 Stellung nahm (act. 107). Zu dieser Stellungnahme äusserte sich der Kläger mit Eingabe vom 15. Juni 2023 (act. 109). 3.5 Es wurde keine Berufungsverhandlung durchgeführt. ERWÄGUNGEN I. Örtliche Zuständigkeit und anwendbares Recht